Sommeranzeige von Heizkostenverteilern ohne Einfluss auf die Abrechnung!

Alle freuen sich über ein paar lang ersehnte warme Sommertage. Die Politiker gehen in die parlamentarische
Sommerpause und die Medien suchen in Ermangelung wirklich "heißer" Themen nach anderen Aufmachern.
Wenn dann noch untypisch heiße Sommertage mit dem Urlaub der Parlamentarier zusammenfallen,
wiederholen sich regelmäßig Presseberichte über angebliche Ungenauigkeiten bei der Heizkostenabrechnung!

"Hohe Außentemperaturen verursachten Anzeigefortschritt bei den Heizkostenverteilern.
Bei Verdunstungs-Heizkostenverteilern reiche die sogenannte Kaltverdunstungsvorgabe nicht aus, elektronische
Heizkostenverteiler begännen zu zählen. Die Folge: Mieter müßten höhere Heizkosten bezahlen, obwohl die Heizung
abgestellt sei."

Diese Behauptung ist so nicht richtig!

Um solche Voruteile auszuräumen, sieht sich die Arbeitsgemeinschaft Heiz- und Wasserkostenverteilung e.V.
veranlasst, Mieter und Vermieter sachlich über die sogenannte Sommeranzeige von Heizkostenverteilern aufzuklären.

Zunächst einige Anmerkungen zum Verdunstungs-Heizkostenverteiler:

Funktionsweise von Heizkostenverteilern nach dem Verdunstungsprinzip

Verdunstungs-Heizkostenverteiler bestehen im wesentlichen aus drei Elementen:

dem Gehäuse,
einem mit Messflüssigkeit befüllten Glasröhrchen und
einer Skala, die den Verbrauch am Heizkörper anzeigt.

Das Röhrchen besitzt am oberen Ende eine Öffnung. Wird der Heizkörper warm, erwärmt sich auch
die Messflüssigkeit im Heizkostenverteiler. Je höher die gewünschte Temperatur am Heizkörper,
um so schneller auch die Flüssigkeit. Der absinkende Flüssigkeitspegel ist damit ein Maß für den
Wärmeverbrauch am Heizkörper.

Worin begründet sich der Anzeigefortschritt?

Heizkostenverteiler sind europaweit einheitlich genormt. Für Verdunstungs-Heizkostenverteiler
gelten die Vorschriften der DIN EN 835. Es gehört zu den ganz normalen Systemeigenschaften,
dass die Messflüssigkeit auch dann verdunstet, wenn der Heizkörper nicht in Betrieb ist.
Diese Erscheinung nennt der Fachmann Kaltverdunstung. Sie wird entsprechend der Richtlinien des Verbandes
und den Vorschriften der europäischen Norm durch eine Zugabe bei der Füllung des Glasröhrchens ausgeglichen.
Hierzu heißt es in der Norm (DIN EN 835), dass zum Ausgleich der Kaltverdunstung das Röhrchen über den
Skalen-Nullstrich hinaus befüllt wird. Diese Kaltverdunstungsvorgabe ist für mindestens 120 Tage bei einer
Messflüssigkeitstemperatur von 20 °C zu bemessen. Die Kaltverdunstungsvorgabe wird daher nicht für besonders
heiße Sommer oder sehr warme Räume ausgelegt, sondern bemisst sich an durchschnittlichen Temperaturen,
wie sie über lange Jahre auftreten. Bei besonders hohen Außentemperaturen über einen länger anhaltenden Zeitraum
kann es vorkommen, dass die zusätzlich eingefüllte Flüssigkeit nicht mehr ausreicht und es zu einem
Anzeigefortschritt am Heizkostenverteiler kommt. Ein solcher Anzeigefortschritt ist allerdings äußerst gering und
steht zur verbrauchsabhängigen Anzeige in den Heizmonaten in keinem Verhältnis.

Die Heizkostenabrechnung wird daher nicht fehlerhaft, weil in der Regel alle Parteien eines Hauses gleichermaßen
von dieser Systemeigenschaft betroffen sind. Die Heizkostenverteiler weisen zwar eine höhere Anzeige auf,
ohne dass jedoch Brennstoff verbraucht worden ist, d. h. der Sommeranzeige stehen keinerlei Verbrauchskosten
gegenüber, da die Heizung gar nicht in Betrieb war. Die Folge ist: Der Preis pro angezeigte Stricheinheit sinkt,
das relative Verteilsystem gleicht diesen Effekt aus.
An den Kosten für den einzelnen Nutzer ändert sich i. d. R. nichts.

Besonderheiten

Es kommt vor, dass es je nach Gebäudezuschnitt an sehr heißen Sommertagen in einzelnen Rämen zu geringfügigen
Abweichungen im Anzeigeverhalten von Heizkostenverteilern kommen kann. Immer wieder angeführte Beispiele sind
die Dachgeschosswohnungen im Vergleich zur möglicherweise noch verschattet liegenden Parterrewohnung.
Die Abweichungen werden aber angesichts individueller Heizgewohnheiten kaum auszumachen sein.
Derartige systembedingte Unterschiede stellen keinen Mangel des nach DIN EN geprüften bzw. nach
Heizkostenverordnung zugelassenen Heizkostenverteilers dar. Zudem fallen Mehr- oder Minderbelastungen
durch solche Effekte bei der Heizkostenabrechnung nur mit geringfügigen Beträgen ins Gewicht.

Übrigens

Je höher der Grundkostenanteil, um so mehr gleicht dieser Kostenblock Systemeigenschaften des jeweiligen
Erfassungssystems wie auch bauphysikalische Gegebenheiten am Gebäude aus.

Fazit

Anzeigefortschritte bei Heizkostenverteilern infolge heißer Sommertage stellen keinen Fehler dar.
Es handelt sich vielmehr um systembedingte Eigenschaften, die vom Nutzer in Kauf zu nehmen sind.
Dies wurde auch von Gerichten bereits mehrfach bestätigt.
Derartige Verbrauchsanzeigen werden durch abnehmende Strichpreise ausgeglichen.
Immer wiederkehrende Behauptungen, Mieter müßten höhere Heizkosten zahlen, obwohl die Heizung abgestellt sei,
sind daher nicht richtig. Auch ein Kürzungsrecht kann hier nicht geltend gemacht werden, da die Heizkostenabrechnung
die gesetzlichen Vorgaben voll und ganz erfüllt.

Unsere Empfehlung

Stellen Sie Ihr Erfassungssystem auf elektronische Heizkostenverteiler mit Zweifühlersystem um.
Sonneneinstrahlung oder andere Umwelteinflüsse werden durch getrennte Raum- und Heizkörpertemperaturfühler
kompensiert, eine Anzeige ohne Heizbetrieb ist somit ausgeschlossen.
 

News / Informationen

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